Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


I. Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen mit HE-Sales & Merketing GmbH. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Rechtsgültigkeit der vertraglichen Vereinbarungen.
  3. Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Auftrages zustande. Mit Auftragsvergabe bzw. Auftragsannahme akzeptieren Sie diese AGBs.

 

II. Urheberrechtliche Nutzungsrechte

  1. He-Sales & Marketing ist eine geschützte und eingetragene Wortmarke. Die Nennung, Verwendung und Nutzung der Wortmarke HE-Sales & Marketing bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  2. Die von HE-Sales erstellten Präsentationen, Konzepte, Projektpapiere und Layouts sind geistiges Eigentum von HE-Sales. Sie sind ausschließlich für den Vertragspartner eines jeweiligen Auftrages bestimmt und dürfen Dritten ohne die Zustimmung von HE-Sales nicht zugänglich gemacht werden. Sollte es nicht zu einer Auftragserteilung kommen, so sind alle vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte weder original noch in abgeänderter Form zu nutzen. Eine teilweise oder komplette Realisierung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von HE-Sales.

HE-Sales ist berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmaufnahmen, uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen.

  1. Durch Auftragserteilung berechtigt der Auftraggeber HE-Sales widerruflich seinen Namen und sein Logo als Referenz zu verwenden.

 

III. Zahlungsbedingungen

  1. Alle Angebote von HE-Sales verstehen sich grundsätzlich rein netto.
  2. Zahlungsbedingungen: Sämtliche Beträge sind, wie in den jeweiligen Verträgen und Projektvereinbarungen vereinbart, zu begleichen:
  3. He-Sales wird bei Zahlungsverzug Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnen.
  4. Der Auftraggeber kann bis zum Tag vor Beginn des Projekts vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf der Schriftform. Durch Stornierung des Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber zur Leistung von Schadensersatz wie folgt:
    • Rücktritt bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60% des Honorars
    • Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Honorars
    • Danach 100% des Honorars auch bei Nichtinanspruchnahme einer Leistung

 

IV. Durchführung des Auftrages

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die notwendigen Voraussetzungen für die Erfüllung des Auftrages zu schaffen, sofern sie nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistung sind. Hierzu gehören Genehmigungs- und Anmeldeverfahren, Gebühren, Auflagenerfüllung und Sicherheit.
  2. Der Abschluss aller zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen des Kunden. HE-Sales wird vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die notwendig sind, im Namen des Kunden abzuschließen.
  3. Die Veranstaltung findet im Namen des Auftraggebers statt. Alle beauftragten Personen handeln im Auftrag des Kunden. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die im Rahmen dieser Veranstaltung entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
  4. Wird die Durchführung des Auftrages ganz oder teilweise verhindert, und ist der Kunde oder Auftraggeber hierfür verantwortlich, so behält He-Sales den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. He-Sales behält auch Anspruch auf das Honorar, sofern keiner der Vertragspartner den Hinderungsgrund zu verantworten hat (höhere Gewalt o.ä.)
  5. Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch He-Sales der deren Beauftragte infolge von Krankheit oder höhere Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Die Hinderungsgründe werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen.

 

V.Haftung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine in der Höhe ausreichende Versicherung gegen Schäden aller Art im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung abzuschließen, sofern eine solche Versicherung nicht Teil der vereinbarten Leistung seitens . He-Sales
  2. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern von He-Sales verursacht worden sind, haftet He-Sales nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
  3. He-Sales haftet nicht für Schäden, die durch Besucher einer Veranstaltung verursacht worden sind
  4. Im Falle schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages haftet He-Sales maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung für den Teil der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Eine Geltendmachung weiterer Schadensansatzsprüche gegenüber He-Sales ist ausgeschlossen.

 

VI. Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher Vertragsinhalte zu. Im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdende Informationen und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln.
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere dazu, keinem Dritten Informationen weiterzuleiten oder Auskunft über vereinbarte Honorare zu geben.


VII. Konkurrenzschutz

  1. Die von He-Sales vermittelten Personen dürfen für die Dauer von 24 Monaten vom Auftraggeber weder angefragt noch gebucht werden. Dies gilt auch für eine aushilfsweise Tätigkeit oder eine feste Anstellung.
  2. Im Falle eines Verstoßes ist He-Sales berechtigt einen Schadensersatz von 2.000 € pro Person zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


VIII. Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB enthalten nur die allgemeinen Rahmenbedingungen. Ergänzende Punkte werden beim einzelnen Vertragsabschluss gesondert verzeichnet.
  2. Gerichtsstand ist Mainz.